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August

AGB – So machen Sie keine Fehler

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Man kennt sie in vielen Formen, denn sie stecken in Mietverträgen, Kaufverträgen, Nutzungsbedingungen oder in Onlineshops: für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt, kurz genannt AGB. Sie schaffen eine einheitliche und detaillierte Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen damit den Geschäftsverkehr. Geregelt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in §307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Werden keine AGB verwendet, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch AGB können sich Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihrem Gunsten gestalten.

Und im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden, können AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung der geleisteten Arbeit sichern.

Ein Unternehmer im Handwerk, der selbst AGBs verfassen möchte, sollte sich aber damit detailliert auseinandersetzen. Falsche Angaben können Abmahnungen zur Folge haben! Wir empfehlen daher fachkundige juristische Beratung zur Erstellung von AGB einzuholen.

Mit individuellen AGB kann jeder Handwerker die Verträge mit seinen Auftraggebern so gestalten, dass sie den Besonderheiten seiner Dienstleistung und seines Betriebes angemessen Rechnung tragen. Außerdem helfen AGB im Geschäftsbetrieb Zeit und Aufwand zu sparen, da der Handwerker nicht jeden Punkt bei jedem Vertragsabschluss erneut aushandeln muss.

AGB im Handwerksbetrieb

Weitere Regelungsgegenstände, die speziell Handwerker durch AGB den Bedürfnissen ihrer Dienstleistung und ihres Geschäftsbetriebes anpassen könne, sind unter anderem:

  • die Gewährleistung des Handwerks,
  • das Kündigungsrecht des Auftraggebers (z.B. der Fall, dass der Handwerker seine Arbeiten nicht ausführen kann, da ihm der Zugang zum Grundstück nicht wie vereinbart gewährt wird)
  • welche Vertragspartei die Verantwortung für eine Beeinträchtigung von erbrachten Leistungen trägt.

Schützen Sie sich vor Abmahnungen und hohen Bußgeldern! Die nachfolgenden Empfehlungen helfen Ihnen beim Anlegen Ihrer Vertragsbedingungen:

  1. Schriftliche Form
    Es gibt keine genauen Vorgaben zur Darstellung. Trotzdem sollten AGB immer schriftlich vorliegen. Dabei ist auf eine angemessene Schriftgröße zu achten und vorzugsweise schwarze Schriftfarbe auf weißem Hintergrund zu verwenden.
  2. Hinweispflicht
    Die AGBs sind nur dann gültig, wenn ein Kunde bei Vertragsabschluss unmissverständlich auf die Bedingungen hingewiesen wird. Schließt ein Handwerker einen Vertrag mit einem Verbraucher, muss er ihn auf seine im Vertrag geltende AGB hinweisen. Außerdem muss ihm genügend Zeit zur Kenntnisnahme und somit seiner Zustimmung zur Verfügung stehen. AGBs sind meist auf der letzten Seite zu finden, denn Sie bilden das Ende des Vertrages. Auf der ersten Vertragsseite sollte dennoch ein Hinweis zu den folgenden Bedingungen stehen. Ist der Kunde mit den AGBs einverstanden, dann kann sein Einverständnis beispielsweise in Form einer Unterschrift erfolgen. 
  3. Verständliche Klauseln
    Dem Transparenzgebot zufolge müssen die Klauseln für Durchschnittsverbraucher unmissverständlich sein, da diese ansonsten unwirksam werden. Der Kunde muss alle Formulierungen und Angaben verstehen können. Klare und eindeutige Erklärungen schützen nicht nur Kunden, sondern schützen ebenfalls Sie und Ihren Betrieb.
    AGBs können Sie als Muster auch im Netz finden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich hierzu immer einen juristischen Rat zu holen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite!

August

AGB – So machen Sie keine Fehler

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Man kennt sie in vielen Formen, denn sie stecken in Mietverträgen, Kaufverträgen, Nutzungsbedingungen oder in Onlineshops: für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages vorgibt, kurz genannt AGB. Sie schaffen eine einheitliche und detaillierte Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen damit den Geschäftsverkehr. Geregelt sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in §307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Werden keine AGB verwendet, dann gelten die gesetzlichen Regelungen. Durch AGB können sich Unternehmer diese gesetzlichen Regelungen aber in vielen Punkten zu Ihrem Gunsten gestalten.

Und im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Kunden, können AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren und die Bezahlung der geleisteten Arbeit sichern.

Ein Unternehmer im Handwerk, der selbst AGBs verfassen möchte, sollte sich aber damit detailliert auseinandersetzen. Falsche Angaben können Abmahnungen zur Folge haben! Wir empfehlen daher fachkundige juristische Beratung zur Erstellung von AGB einzuholen.

Mit individuellen AGB kann jeder Handwerker die Verträge mit seinen Auftraggebern so gestalten, dass sie den Besonderheiten seiner Dienstleistung und seines Betriebes angemessen Rechnung tragen. Außerdem helfen AGB im Geschäftsbetrieb Zeit und Aufwand zu sparen, da der Handwerker nicht jeden Punkt bei jedem Vertragsabschluss erneut aushandeln muss.

AGB im Handwerksbetrieb

Weitere Regelungsgegenstände, die speziell Handwerker durch AGB den Bedürfnissen ihrer Dienstleistung und ihres Geschäftsbetriebes anpassen könne, sind unter anderem:

  • die Gewährleistung des Handwerks,
  • das Kündigungsrecht des Auftraggebers (z.B. der Fall, dass der Handwerker seine Arbeiten nicht ausführen kann, da ihm der Zugang zum Grundstück nicht wie vereinbart gewährt wird)
  • welche Vertragspartei die Verantwortung für eine Beeinträchtigung von erbrachten Leistungen trägt.

Schützen Sie sich vor Abmahnungen und hohen Bußgeldern! Die nachfolgenden Empfehlungen helfen Ihnen beim Anlegen Ihrer Vertragsbedingungen:

  1. Schriftliche Form
    Es gibt keine genauen Vorgaben zur Darstellung. Trotzdem sollten AGB immer schriftlich vorliegen. Dabei ist auf eine angemessene Schriftgröße zu achten und vorzugsweise schwarze Schriftfarbe auf weißem Hintergrund zu verwenden.
  2. Hinweispflicht
    Die AGBs sind nur dann gültig, wenn ein Kunde bei Vertragsabschluss unmissverständlich auf die Bedingungen hingewiesen wird. Schließt ein Handwerker einen Vertrag mit einem Verbraucher, muss er ihn auf seine im Vertrag geltende AGB hinweisen. Außerdem muss ihm genügend Zeit zur Kenntnisnahme und somit seiner Zustimmung zur Verfügung stehen. AGBs sind meist auf der letzten Seite zu finden, denn Sie bilden das Ende des Vertrages. Auf der ersten Vertragsseite sollte dennoch ein Hinweis zu den folgenden Bedingungen stehen. Ist der Kunde mit den AGBs einverstanden, dann kann sein Einverständnis beispielsweise in Form einer Unterschrift erfolgen. 
  3. Verständliche Klauseln
    Dem Transparenzgebot zufolge müssen die Klauseln für Durchschnittsverbraucher unmissverständlich sein, da diese ansonsten unwirksam werden. Der Kunde muss alle Formulierungen und Angaben verstehen können. Klare und eindeutige Erklärungen schützen nicht nur Kunden, sondern schützen ebenfalls Sie und Ihren Betrieb.
    AGBs können Sie als Muster auch im Netz finden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich hierzu immer einen juristischen Rat zu holen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite!
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